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Architektenleistungen

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Die Arbeit des Architekten gliedert sich in Leistungsphasen (LPH). Von den ersten Gesprächen mit dem Bauherrn bis zur Überwachung der Baustelle bieten Architekten vollständigen Service rund ums Bauen. Wir möchten hier kurz darstellen wie die einzelnen Phasen heißen, und welche Leistungen mit der Beauftragung zu erbringen sind.

LPH 1 Grundlagenermittlung
In dieser Phase klären Architekt und Bauherr gemeinsam das Bauvorhaben hinsichtlich der Nutzungsanforderungen, der Bauqualität, des Kostenbudgets und den Terminen.

LPH 2 und 3 Vorentwurfs- und Entwurfsplanung
Nachdem die Eckdaten geklärt sind, fertigt der Architekt die ersten Entwürfe an. Stufenweise wird nun eine zeichnerische Lösung erarbeitet. Die Wünsche des Bauherrn, die Vorgaben der Behörden und die Anforderungen der Fachingenieure (Heizung, Elektro, Statik ...) werden zu einem vollständigen Entwurf zusammengesetzt.

LPH 4 Genehmigungsplanung
Zu diesem Zeitpunkt werden die Unterlagen für die Vorlage des Bauantrages bei den zuständigen öffentlichen Stellen erstellt. Dazu gehören neben den Planunterlagen die Bauantragsformulare, die Baubeschreibung, notwendige Berechnungen (Nutzfläche ...) und eventuelle Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen.

LPH 5 Ausführungsplanung
Nachdem die Genehmigung erteilt ist, werden die Planunterlagen erstellt, die für die Ausführung nötig sind. Unter Berücksichtigung der Vorgaben sämtlich an der Planung beteiligter Stellen werden Ausführungs- und Detailzeichnungen erstellt, die genau darstellen, welche Arbeiten auf der Baustelle auszuführen sind.

LPH 6 und 7 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
Nachdem zeichnerisch festgelegt ist welche Arbeiten zu erbringen sind, erfolgt diese Festlegung auch noch textlich. Für diese Leistungsverzeichnisse (LV) sind neben den Leistungsbeschreibungen auch noch die genauen Mengen zu ermitteln. Anhand dieser LVs sind nun Angebote für die einzelnen Gewerke (Baumeister, Zimmerer ...) einzuholen. Das Prüfen und Werten dieser Angebote ebenso wie die anschließenden Verhandlungen mit den Bietern ist Teil dieser Leistungsphasen.

LPH 8 Bauüberwachung
Die Aufträge sind vergeben, die Arbeit kann beginnen. Die Arbeit muss aber auch überwacht werden. Diese Überwachung bezüglich Ausführung, Kosten und Termine übernimmt der Architekt in dieser Leistungsphase. Auch die Abnahme der Bauleistungen und die Rechnungsprüfung ist Teil seiner Arbeit. Die Sicherheits- und Gesundheits-koordination ist nicht Bestandteil dieser LPH und muss aus rechtlichen Gründen gesondert beauftragt werden.

Alle diese Leistungsphasen können natürlich je nach Bedarf auch einzeln beauftragt werden. Über eine sinnvolle Zusammenstellung der zu erbringenden Leistungsphasen beraten wir sie gerne. Auch für zusätzliche Leistungen wie SIGE-Koordination, Brandschutz etc. stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

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